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Minijob oder kurzfristige Beschäftigung

Jobs im Harbor Club

Arbeite dort, wo andere feiern: direkt am Wasser in der Marina Düsseldorf. Für unsere Events, Firmenfeiern und den Winter Club suchen wir Verstärkung (m/w/d).

Was wir bieten

Ein Job, der Spaß macht

Fairer Lohn

Faire Bezahlung für deinen Einsatz.

Flexible Arbeitszeiten

Du sagst uns, wann du Zeit hast. Die Schichten stimmen wir gemeinsam ab.

Flache Hierarchie

Kurze Wege und ein offenes Team, in dem deine Ideen zählen.

Essen & Getränke

Während deiner Schicht bist du mit Essen und Getränken versorgt.

Einarbeitung

Keine Gastro-Erfahrung? Kein Problem – wir arbeiten dich in Ruhe ein.

Arbeitsplatz am Wasser

Im Sommer auf dem Deck in der Marina, im Winter im Winter Club – mitten im Medienhafen.

Diese Bereiche suchen wir

Finde deinen Platz im Team

Du kannst dich auch für mehrere Bereiche gleichzeitig bewerben.

Service / Kellner:in

Du bedienst unsere Gäste, betreust das Buffet und sorgst dafür, dass sich alle wohlfühlen.

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Bar

Du gibst Getränke aus, bereitest Drinks zu und hältst die Bar im Fluss.

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Auf- und Abbau / Runner

Du baust Tische, Technik und Deko auf, versorgst Bar und Buffet mit Nachschub und packst beim Abbau mit an.

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Gamemaster

Du erklärst Spiele, leitest Wettspiele und Gruppenaktivitäten an und führst Teambuilding-Programme für Firmen durch.

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Winter-Club-Aushilfe

Saisonjob vom 01.11. bis 23.12.: Glühwein, Spielspaß und Weihnachtsmarkt-Stimmung für unsere Gäste.

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Reinigungskraft

Du sorgst dafür, dass Deck, Bar und Salon nach jedem Event wieder blitzen und sich unsere Gäste vom ersten Moment an wohlfühlen.

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Hausmeister:in

Du packst an, wenn etwas zu reparieren ist, hältst Deck und Technik in Schuss und hast ein Auge darauf, dass alles funktioniert.

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Beschäftigungsarten

Minijob oder kurzfristige Beschäftigung?

Beides ist möglich – wir besprechen gemeinsam, was für dich am besten passt.

Minijob

Du arbeitest regelmäßig mit und verdienst bis zu 603 € im Monat (Minijob-Grenze 2026). Für dich bleibt in der Regel brutto gleich netto. Ideal neben Studium, Schule oder Hauptjob.

Kurzfristige Beschäftigung

Du arbeitest für einen begrenzten Zeitraum – höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr – ohne feste Verdienstgrenze. Perfekt für die Winter-Club-Saison oder die Semesterferien.

Hinweis: Ob ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung für dich infrage kommt, hängt von deiner Situation ab (z. B. weitere Jobs). Das klären wir vor dem Start gemeinsam.

Das bringst du mit

Gute Laune ist wichtiger als Erfahrung

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt
  • Du bist zuverlässig und packst gern mit an
  • Du arbeitest gern im Team – und im Service auch gern mit Gästen
  • Du bist flexibel: je nach Bereich abends, am Wochenende oder tagsüber

Arbeitest du mit Lebensmitteln, brauchst du eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz – die organisieren wir gemeinsam mit dir.

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Gäste an einer langen Holztafel in der Abendsonne vor der Bar
Getränkestation mit Apfelschorle und Infused Water an der Bar
Eisstockbahn im Winter Club mit Lichterketten am Abend

Bewerbung

In zwei Minuten beworben

Kein Anschreiben, kein Lebenslauf – ein paar Angaben genügen. Wir melden uns schnell bei dir.

Das Formular lädt nicht? Formular in neuem Tab öffnen oder schreibt uns an info@harborclub.de.

FAQ

Häufige Fragen zum Job

Brauche ich Erfahrung in der Gastronomie?

Nein. Wir arbeiten dich ein. Wichtiger als Erfahrung sind Zuverlässigkeit und Spaß an der Arbeit im Team.

Wie viele Schichten muss ich übernehmen?

Das stimmen wir gemeinsam ab – je nach unserem Eventkalender und deiner Zeit.

Ab welchem Alter kann ich mich bewerben?

Ab 18 Jahren.

Kann ich nur in der Winter-Club-Saison arbeiten?

Ja. Als Winter-Club-Aushilfe unterstützt du uns vom 01.11. bis 23.12. – zum Beispiel als kurzfristige Beschäftigung.

Was macht ein Gamemaster?

Gamemaster erklären unseren Gästen Spiele, leiten Wettspiele und Gruppenaktivitäten an und führen Teambuilding-Programme für Firmen durch.

Was muss ich vor dem ersten Einsatz erledigen?

Für die Arbeit mit Lebensmitteln brauchst du eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die organisieren wir gemeinsam mit dir. Alles Weitere besprechen wir nach deiner Bewerbung.